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Inhaber: Stefan Barbieri, Markus Barbieri

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BARBIERI electronic Richtlinie zur Verwendung von Markenzeichen

Einführung

Dieses Dokument legt die Richtlinie von BARBIERI electronic snc („BARBIERI“) bezüglich der Nutzung seiner Marken dar. Jegliche Verwendung der Marke BARBIERI muss in Übereinstimmung mit dieser Politik erfolgen.

„Barbieri“ ist eine eingetragene Marke von BARBIERI. Die Barbieri-Logos (in verschiedenen Varianten) sind ebenfalls Markenzeichen der BARBIERI.

„Spectropad“ ist eine eingetragene Marke von BARBIERI. Die Spectropad-Logos (in verschiedenen Varianten) sind ebenfalls Markenzeichen der BARBIERI.

Alle Marken, auch solche, die für andere BARBIERI-Produkte gelten, müssen unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Bestimmungen verwendet werden. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, kann die Marke gefährdet sein oder verloren gehen. Eine dieser Anforderungen besteht darin, dass der Markeninhaber (in diesem Fall BARBIERI) Standards für die Verwendung seiner Marken einhält und die zulässige Verwendung der Marken durchsetzt, indem er gegen Personen vorgeht, die diese Standards verletzen.

Das Markenrecht dient in erster Linie dem Schutz der Öffentlichkeit und nicht dem Schutz des Markeninhabers. Dies bedeutet, dass die Verwendung von Markenzeichen, die den Verbraucher verwirren – in unserem Fall also unsere Vertriebs- oder OEM-Partner oder andere Personen, die ein BARBIERI-Produkt verwenden könnten – gesetzlich nicht zulässig ist. Als Inhaber der Marke müssen wir sicherstellen, dass die Marke richtig verwendet wird, damit die Allgemeinheit nicht verwirrt wird. Das ist es, was wir meinen, wenn wir sagen, dass eine nicht überwachte Marke gefährdet sein oder verloren gehen kann. Wenn die Marke nicht mehr ein bestimmtes Qualitätsniveau für die Gemeinschaft repräsentiert oder nicht mehr anzeigt, dass wir die Quelle der Produkte sind, die diese Marke tragen, verliert die Marke ihren Wert.

Der Markenzeichenpolitik von BARBIERI liegt ein Richtliniensatz zugrunde, der festlegt, was eine akzeptable und nicht akzeptable Verwendung der Markenzeichen von BARBIERI darstellt, insbesondere bezüglich der Wortmarke „Barbieri „, ‚Spectropad‘, „Spectro LFP qb“, Spectro Swing qb „, „DOC“, „Spectro Cobot qbV“ sowie der Logos von Barbieri, Spectropad, Spectro LFP qb, Spectro Swing qb, DOC, Spectro Cobot qbV und Variationen dieser Marken. Die vorliegende Richtlinie beschreibt die von BARBIERI generell genehmigten Verwendungen ihrer Marken. Sollten Sie jedoch gegen diese Richtlinie verstoßen oder anderweitig Handlungen vornehmen, die den Goodwill oder die Marken von BARBIERI beeinträchtigen oder BARBIERI einer Haftung aussetzen, kann BARBIERI von Ihnen verlangen, jegliche Nutzung einer BARBIERI Marke einzustellen, unabhängig von den in dieser Richtlinie erlaubten Nutzungen.

Allgemeine Ziele

Generell möchten wir, dass die BARBIERI-Wortmarken und die BARBIERI-Logos mit minimalen Einschränkungen für BARBIERI-Produkte verwendet werden.

Wir wollen nicht , dass diese Marken verwendet werden:

  • um auf andere Produkte zu verweisen. Dazu gehören auch die von BARBIERI hergestellten OEM-Produkte.
  • in einer Art und Weise, die die Gemeinschaft verwirrt, wer Partner von BARBIERI ist und wer nicht.
  • in einer Art und Weise, die die Gemeinschaft verwirrt, woher BARBIERI-Produkte bezogen werden können.
  • in einer Weise, die irreführend ist oder eine Verbindung zu nicht verwandten Produkten oder Software implizieren könnte.

Nicht genehmigungspflichtige Verwendungen

Alle Marken unterliegen den Regeln für die „nominative Verwendung“, die es erlauben, die Marke zu verwenden, um die markenrechtlich geschützte Einheit in einer Weise zu nennen, die minimal ist und keine Beziehung zum Markeninhaber impliziert.

Diese Klausel hat Vorrang vor anderen Klauseln der vorliegenden Richtlinie. Sollten Sie jedoch Zweifel an der beabsichtigten Verwendung der Marken haben, wenden Sie sich bitte an BARBIERI.

Stets genehmigungspflichtige Verwendungen

  • Jegliche Verwendung der BARBIERI-Marken im Zusammenhang mit E-Commerce muss zuvor von BARBIERI genehmigt werden.
  • Jede Verwendung eines abgeleiteten (modifizierten) Logos zu kommerziellen Zwecken muss ebenfalls vorab von BARBIERI genehmigt werden.

Wie man die Marken verwendet

Obwohl viele Verwendungen der Marken von BARBIERI spezifischeren Regeln unterliegen, die in den nachfolgenden Beispielen aufgeführt sind, gelten die folgenden grundlegenden Richtlinien für fast jede Verwendung der Marken von BARBIERI.

  1. „Barbieri“ und „Spectropad“ sind international registriert und werden als eingetragene Marke bezeichnet. Die erste oder auffälligste Erwähnung einer BARBIERI-Marke sollte unmittelbar von einem Symbol für eine eingetragene Marke gefolgt werden: „®“ oder „(r)“. Zum Beispiel „Spectropad® …“ Dieses Erfordernis entfällt in allen Kontexten, in denen solche Markierungen normalerweise nicht vorgesehen sind: E-Mail, Online-Diskussionen, nicht-grafische Anzeigen (sofern zulässig) und wissenschaftliche Arbeiten. Wir empfehlen die Verwendung des Symbols, wann immer dies möglich ist, sind uns aber bewusst, dass viele nicht-kommerzielle und informelle Verwendungen darauf verzichten werden.
  2. „Spectro LFP qb“, „Spectro Swing qb“ und „DOC“, „Spectro Cobot qbV“ sind gegenwärtig nicht eingetragen. Diese Logos müssen in der von BARBIERI bereitgestellten Form verwendet werden.
  3. Versuchen Sie, das Wort „BARBIERI“, wo immer möglich, grafisch hervorzuheben. Die Marke sollte sich durch die Verwendung von ALLCAPS, Kursivschrift, hervorgehobenen oder unterstrichenen Schriftarten vom umgebenden Text abheben.
  4. Sofern das Wort „Barbieri“, „Spectropad“, „Spectro LFP qb“, „Spectro Swing qb“, „DOC“, „Spectro Cobot qbV“ oder die BARBIERI-Logos in bestimmten Kontexten verwendet werden, sollte die folgende Erklärung der Verwendung beigefügt werden: „Barbieri”, „Spectropad“, “Spectro LFP qb”, Spectro Swing qb” und die BARBIERI-Logos sind Marken oder eingetragene Marken von BARBIERI electronic snc, verwendet von ___________ mit Genehmigung von BARBIERI electronic snc.
    Für Websites und Dokumentationen kann dies auf einer „Rechtliche Hinweise“-Seite erfolgen. Bei Broschüren und veröffentlichten Artikeln ist diese Erklärung fakultativ. Wir befürworten die Verwendung dieser Erklärung, insbesondere bei veröffentlichten Materialien, sind uns aber bewusst, dass einige nicht-kommerzielle und informelle Verwendungen darauf verzichten werden.
  5. Variationen der BARBIERI-Wortmarken
    a. Bei der Erwähnung von „BARBIERI electronic“ sind folgende Versionen zulässig:
    „BARBIERI electronic“ (BARBIERI in Großbuchstaben, electronic in Kleinbuchstaben)
    „BARBIERI“ (vollständig in Großbuchstaben)
    „Barbieri“ (erster Buchstabe groß)
    Variationen sind nicht gestattet.
    b. „Spectropad“ (erster Buchstabe groß)
    „SPECTROPAD“ (vollständig in Großbuchstaben)
    „pad“ muss stets in Verbindung mit „Spectro“ verwendet werden. Eine eigenständige Verwendung ist nicht gestattet.
    Es wird empfohlen, keinen Leerraum zwischen „Spectro“ und „pad“ zu verwenden.
    Variationen sind nicht gestattet.
    c. „Spectro LFP qb“ („Spectro“ erster Buchstabe groß, „LFP“ vollständig in Großbuchstaben, „qb“ in Kleinbuchstaben)
    Ein Leerraum zwischen „Spectro“ und „LFP“ und „qb“ ist obligatorisch
    „LFP qb“ als einzelnes Wort ist nicht gestattet, es muss stets als „Spectro LFP qb“ verwendet werden
    Variationen sind nicht gestattet.
    d. „Spectro Swing qb“ („Spectro“ erster Buchstabe groß, „Swing“ erster Buchstabe groß, „qb“ in Kleinbuchstaben)
    Ein Leerraum zwischen „Spectro“ und „Swing“ und „qb“ ist obligatorisch
    „Swing qb“ als einzelnes Wort ist nicht gestattet, es muss stets als „Spectro Swing qb“ verwendet werden
    Variationen sind nicht gestattet.
    e. „DOC“ (vollständig in Großbuchstaben)
    Verwenden Sie „DOC“ stets in Verbindung mit „Barbieri“, „Spectropad“, „Spectro LFP qb“, „Spectro Swing qb“, getrennt durch einen Leerraum.
    Beispiel: Barbieri DOC, Spectropad DOC
    f. „Spectro Cobot qbV“ („Spectro“ erster Buchstabe groß, „Cobot“ erster Buchstabe groß, „qbV“ letzter Buchstabe groß)
    Ein Leerraum zwischen „Spectro“ und „Cobot“ und „qbV“ ist obligatorisch
    „Cobot qbV“ als einzelnes Wort ist nicht gestattet, es muss stets als „Spectro Cobot qbV“ verwendet werden
    Variationen sind nicht gestattet.

Beispiele

Für die folgenden Verwendungszwecke gelten besondere Regeln:

  • Die Verwendung der Marke BARBIERI im Firmennamen ist nicht erlaubt.
  • Verwendung der Marke BARBIERI auf Websites, Broschüren, Dokumentationen und Produktverpackungen – Erlaubt, wenn sie sich auf BARBIERI Produkte beziehen und die Verpackung professionell aussieht. Bitte beachten Sie die oben genannten Regeln für die Verwendung des Kreis-R-Symbols.
  • Verwendung von BARBIERI-Marken in der Werbung — In den meisten Fällen erlaubt durch die im Abschnitt „Nicht genehmigungspflichtige Verwendungen“ beschriebenen Nominativ-Verwendungsregeln. Andere Verwendungen in Anzeigen nur mit vorheriger Genehmigung. Die Verwendung in Kombination mit Marken von Wettbewerbern ist nicht gestattet.
  • Verwendung der BARBIERI-Marken in E-Mails und inoffiziell — Erlaubt ohne das Kreis-R-Symbol.
  • Verwendung der Marke BARBIERI in akademischen Arbeiten, Dissertationen und Büchern – ohne das Kreis-R-Symbol erlaubt. Bücher sollten das Symbol enthalten.
  • Verwendung von BARBIERI-Marken in einer anderen Marke – ohne vorherige schriftliche Genehmigung von BARBIERI nicht erlaubt, ausser wie oben beschrieben.

Unveränderte Logos

  • Verwendung der von BARBIERI zur Verfügung gestellten Logos in unveränderter Form auf T-Shirts, Tassen usw. — Die nicht-kommerzielle Nutzung zur Förderung der BARBIERI-Produkte ist erlaubt. Die kommerzielle Nutzung (d.h. jede Nutzung, bei der Sie diese Artikel gegen Geld verkaufen) bedarf der Genehmigung von BARBIERI. Bitte reproduzieren Sie unsere Logos mit den richtigen Farben und Schriftarten; wenn Sie Hilfe benötigen, lassen Sie es uns wissen. Nur Logos, die von barbierielectronic.com/logos heruntergeladen wurden, dürfen verwendet werden.
  • Verwendung von unveränderten, von BARBIERI bereitgestellten Logos auf Websites, Broschüren, Anleitungen und Produktverpackungen.
    Die „barbieri ®“ Grafik sollte immer von den Worten begleitet werden
    “when color quality counts” oder „when Color Quality counts”
    „Intelligent color measuring technology, for top performance in professional digital printing“
    oder
    “Intelligent Measuring Technology, when Color Quality counts”
    Beispiel: Nur wenn der Platz begrenzt ist, kann die „barbieri ®“ Grafik ohne die oben genannten Worte verwendet werden.

Abgeleitete Logos
Abgeleitete Logos sind nicht gestattet.

Hinweis
Die oben genannte BARBIERI-Markenverwendungsrichtlinie wurde am 24. März 2016 vom BARBIERI-Vorstand genehmigt und seitdem regelmäßig überarbeitet.

Unterstützung
Als Mitglied der BARBIERI-Gemeinschaft bitten wir Sie, auf fragwürdige Verwendungen von BARBIERI-Marken und -Wörtern zu achten. Sie können BARBIERI einen möglichen Missbrauch melden. Wir werden jeden Fall prüfen und geeignete Maßnahmen ergreifen.

Bitte wenden Sie sich nicht mit einer Beschwerde an die Nutzer der Marken. Das sollte BARBIERI und seinen Vertretern überlassen werden.

Danke!

Lizenz für diese Richtlinie
Interessierte Parteien dürfen dieses Richtliniendokument frei unter der Creative Commons CC0-Lizenz anpassen:

 

Sprachlicher Hinweis

Diese Website wird primär in englischer Sprache verfasst. Übersetzungen in andere Sprachen werden automatisch generiert und spiegeln möglicherweise nicht präzise die ursprüngliche Bedeutung wider. Für jegliche rechtliche Interpretation, Klärung oder im Falle von Unstimmigkeiten gilt die englische Version als maßgeblicher Text.

In Bezug auf ein italienisches Gesetz (legge 124/2017 – Art.1 commi da 125 a 129) veröffentlichen wir hiermit die erhaltenen öffentlichen Beiträge:

Barbieri electronic OHG, Part. Iva 01402900219

Datum Betrag Beschreibung
02.02.2024 3.476,36 € Fondo di Garanzia lg.662/96
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05.06.2024 62.726,40 € PROVINCIA AUTONOMA BOLZANO A BEITRAG LG 14/06 AKT 18/22 CUP – B87H22001650001
07.08.2024 37.324,80 € ROVINCIA AUTONOMA BOLZANO ABEITRAG LG 14/06 AKT 18/22 CUP – B87H22001650001
16.08.2024 1.412,64 € PROVINCIA AUTONOMA BOLZANO BEITRAG MESSEN CUP – B88C23003770001
11.03.2024 2.333,00 € „Verlorener Zuschuss zum Ausgleich für die von der epidemiologischen Notlage“„Covid-19 am stärksten betroffenen Subjekte. Art. 1, Absätze 16 bis 27, Gesetzesdekret Nr. 73/2021“
07.03.2024 3.712,00 € „Verlorener Zuschuss für die von der epidemiologischen Notlage“„Covid-19 am stärksten betroffenen Subjekte. Art. 1, Absätze 5 bis 15, Gesetzesdekret Nr. 73/2021“
29.02.2024 14.327,00 € Automatische steuerliche Maßnahmen und verlorene Zuschüsse zur Unterstützung von Unternehmen und der Wirtschaft (wie durch C(2022) 171 final zu SA 101076 geändert)
19.02.2024 14.327,00 € Automatische steuerliche Maßnahmen und verlorene Zuschüsse zur Unterstützung von Unternehmen und der Wirtschaft (wie durch C(2022) 171 final zu SA 101076 geändert)